Oder sie beraten in Alltagsfragen oder helfen durch Geld- und bzw. oder Sachspenden. So stellen sich ihnen viele praktische Fragen nach der Haftpflichtversicherung, dem gesundheitlichen Eigenschutz, ob Führerscheine aus den Herkunftsländern gelten oder warum in manchen Fällen Anerkennungsverfahren "so lange" dauern. Am Freitagabend hatte deshalb der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg die Fachleute der Caritas zu einer Fachtagung eingeladen. Auch der neue Flüchtlingsbeauftragte der Diözese Augsburg, Diakon Ralf Eger, stellte sich vor. 160 Frauen und Männer nahmen an der Fachtagung teil.
"Wir wollen die Probleme nicht verschweigen, die bestehen und im täglichen Miteinander mit Flüchtlingen entstehen, sei es durch die hohen Belastungen für Ehrenamtliche oder durch die kulturellen wie religiösen Unterschiede", sagte Hildegard Schütz, die Vorsitzende des Diözeanrates. "Aber wir als Christen müssen die ersten sein, die helfen, sollten aber nicht die letzten sein, die die Probleme realisieren." Bischofsvikar Domdekan Prälat Dr. Bertram Meier ließ keinen Zweifel daran, an welcher Seite die Christen zu stehen hätten. "Gott schützt die Flüchtenden. Jesus selbst war ein Flüchtling." Den vielen Ehrenamtlichen dankte er auch im Namen des Bischofs von Augsburg für deren Engagement. "Sie geben dem Evangelium Hand, Fuß und Herz."
Otto Kocherscheidt, Mitglied des Vorstandes des Diözesanrates, verwies in seiner Moderation auf einen zentralen Aspekt, unter dem die derzeitigen Flüchtlingsströme zu betrachten seien. "Es ist die erste große Völkerwanderung in der Geschichte, bei der die Menschen ohne Waffen kommen. Bewahren wir mit unserem Engagement diesen Frieden", sagte er.
Hoffnung auf einen Rückgang der Flüchtlingsströme konnte Wolfgang D. Friedel, Leiter des Referates Migration und Auslandshilfe des Augsburger Diözesan-Caritasverbandes nicht machen. Im Mittleren Osten herrsche permanente Geldnot, es gebe damit viel zu wenig Nahrung. "Jetzt geht dort der Hunger um", sagte Friedel, der mehrfach im Libanon Flüchtlingslager besucht hatte. Zudem verwies er u.a. auf die aktuelle Entwicklung in Syrien wie auch auf die Gefahr eines neu auflodernden Bürgerkrieges in Afghanistan. Kritisch wertet er auch die Möglichkeiten des Caritasverbandes, die Flüchtlinge und Asylbewerber so zu beraten und zu betreuen, "wie wir es noch vor wenigen Jahren tun konnten". Und das obwohl heute bereits 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes in der Asyl- und Migrationsberatung tätig sind und demnächst fünf weitere Stellen besetzt werden sollen. Friedel bedauert dabei, dass der Staat sich aus der Finanzierung der Beratung sich mehr und mehr zurückziehe und nur noch 50 Prozent der Kosten übernehme.
Für rechtliche Fragen hatte der Diözesanrat den Augsburger Rechtsanwalt Helmut Riedl eingeladen. Er arbeitet seit 23 Jahren als Vertragspartner mit dem Diözesan-Caritasverband zusammen. "Jedes halbes Jahr ändert sich die Rechtslage zum Teil grundlegend", erklärte er. Vieles sei mit heißer Nadel gestrickt. Zudem gebe es eine "unheimliche Begriffsverwirrung", wer ein "Flüchtling", "Asylbewerber" oder ein "Wirtschaftsflüchtling" sei. Deshalb wies er auf die grundlegenden Rechte des "Asylrechtes". Zudem könne sich ein Flüchtling auf die auch von der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Flüchtlingskonvention der "Genfer Konvention" berufen, auf den sich ein Flüchtling auch dann berufen könne, wenn er über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Darüber hinau gelte der sogenannte "subsidiäre Schutz" bei zivilen Bürgerkriegsflüchtlingen, bei Folter, Verfolgung oder bei schweren gesundheitlichen Schäden, die Abschiebungshindernisse darstellen. Dass die Anerkennungsverfahren bei Menschen aus Eritrea gut ein Jahr dauere, habe nichts mit einem Unwillen der Behörden zu tun, sondern dass die Menschen aus diesem Land wegen fehlender Bürokratie dort keine Herkunftspapiere vorlegen könnten.
Gefragt nach den Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber verwies Riedl auf die Voraussetzung, dass der einzelne Fall erst entschieden sein müsse, bevor diese Möglichkeit eingeräumt werde. Drei bis sechs Monate reichen leider derzeit dafür wegen der hohen Belastung der Behörden nicht aus. Für Flüchtlinge aus dem Senegal oder Ghana sieht Riedl in Bayern keine Chance, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. "Geduldete aus sogenannten sicheren Drittstaaten werden nach aktueller Lage keine Arbeitsmöglichkeiten erhalten."
Ein besonderes Problem sieht Werner Neumann, Asylsozialberater der Caritas und Leiter des HiFF-Projektes für psychisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge, bei diesen Flüchtlingen. Eine psychische Erkrankung sei sehr schwer zu dokumentieren. "Ohne fremde Hilfe ist das nicht möglich." Entscheidend sei aber hier wie bei allen anderen Personen auch, so Neumann und Riedl, bei den Fakten zu bleiben. Widersprüche, die aus konstruierten Geschichten sehr leicht entstehen, helfen nicht, sagten sie.
Gesundheitliche Gefahren sieht Neumann für Ehrenamtliche eigentlich nicht. Das "Erstscreeninig" durch das Gesundheitsamt, Ärzten und den Sanitätsdiensten bei der Erstaufnahme gewährleiste, dass die Menschen nur dann weiter geleitet werden, wenn sie frei von schweren und ansteckenden Krankheiten sind. Der Caritasverband selbst empfehle seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sich gegen Hepathitis B impfen zu lassen. Da die Krankheit sich aber nicht leicht übertrage, sondern nur durch Husten und andere Körpersäfte bzw. -flüssigkeiten, könne man sich, so Sarah Dillmann, Asylsozialberaterin der Caritas in Memmingen und Mindelheim, sehr gut auch ohne Impfung schützen. "Die entscheidende Frage ist, wie eng der Kontakt ist."
Dass ein Flüchtling mit einer noch geschlossenen TBC-Erkrankung weitergeleitet worden sei, wie eine Dame im Publikum berichtete, sei wohl eine "Panne" gewesen, die aber in der Regel nicht passiere, garantierte Neumann. Die ärztliche Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sehe eine Übernahme der Kosten für Akuterkrankungen und die Behandlung von Schmerzzuständen vor. Dazu stelle das Sozialamt pro Quartal einen Krankenschein aus. Die zahnärztliche Behandlung konzentriere sich auf die schmerzfreie Kaufähigkeit. Zusatzbehandlungen wie Krankengymnastik oder Massage würden nicht übernommen.
Flüchtlingen eine Unterkunft anzubieten, auch damit sie leichter einen Arbeitsplatz annehmen können, davon rät Riedl dringendst ab. "Sie können dadurch der Person schaden", betonte er. Die Flüchtlinge und Asylbewerber seien verpflichtet, dort zu wohnen, wo sie zugewiesen sind, auch wenn sie in Deutschland herumreisen dürfen. Wenn dringende Post die Person nicht erreicht, weil sie sich ständig woanders aufhält, kann sie wichtige Fristen nicht einhalten. Und das wiederum könne zur Ablehnung wegen Nicht-Einhaltung der Mitwirkungspflicht führen.
Frage auf Frage folgte. Auch die nach der Haftpflichtversicherung. Wer zahlt, wenn ein Flüchtlingskind auf dem Fahrrad ein Auto beschädige, lautete eine Frage. Eine Zuhörerin konnte hierzu direkt eine Antwort geben. Für 36 Euro pro Person im Jahr biete der Bayerische Gemeindeversicherungsverband eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge an. Skepsis, ob eine Zusammenarbeit mit muslimischen Gruppen zu suchen sei, wurde aus dem Plenum begegnet. "Wir haben bislang nur gute Erfahrungen gemacht", hieß es.
Der neue Flüchtlingsbeauftragte der Diözese Augsburg, Diakon Ralf Eger, der seinen Arbeitsplatz bei der Caritas erst einen Tag zuvor angetreten hat, will sich auf jeden Fall allen Gruppierungen für eine Zusammenarbeit anbieten. "Es sind ja nicht meine oder deine Flüchtlinge, es sind unsere Flüchtlinge." Alle 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer notierten sich daraufhin sofort seine E-Mail-Adresse.