Nicht immer können aber die Eltern ihre Kinder dorthin begleiten oder gar im Unterricht die notwendige Unterstützung gewährleisten. Dafür hat der Gesetzgeber die Schulbegleitung geschaffen. Verschiedene Anbieter dieser Form der Offenen Hilfen halten deshalb Beratungsdienste vor, stellen Schulbegleiter an. Kosten kommen dabei auf die Eltern nicht zu.
Einer der Anbieter sind die Regens-Wagner-Stiftungen, die zur Caritas-Familie im Bistum Augsburg gehören. Seit 2011 bieten sie die Schulbegleitung in Augsburg und im Bezirk Schwaben an. Seitdem wächst die Nachfrage. "Eine schöne Entwicklung", so Manuel Huith, der die Beratung und Vermittlung in Augsburg leistet.
Auch wenn diese Unterstützungsleistung den Namen "Schulbegleitung" trägt, besteht dieses Angebot altersunabhängig für alle Kinder mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, die länger als sechs Monate dauert. "Schulbegleitung erfolgt also ab dem Alter von drei Jahren zu Kindertageseinrichtungen, zu schulvorbereitenden Einrichtungen, zu Regelschulen wie die Grund-, Mittel-, Realschulen oder Gymnasien, aber auch zu den Hochschulen bzw. Universitäten oder zu heilpädagogischen Tagesstätten", erläutert Huith. Sie ist aber nicht allein auf den Weg dorthin und nach Hause zurück beschränkt, sie kann sich z. B. auch auf die Begleitung und Unterstützung im Unterricht erstrecken.
Huith erläutert in der Beratung den Eltern, auf was sie zu achten haben und wie und wo die Antragsstellung erfolgt. Dabei spricht er auch das Konzept der Schulbegleitung der Regens-Wagner-Stiftungen an. Selbstverständlich weist er auf andere Anbieter bzw. Träger von Schulbegleitung hin.
Die Antragstellung erfolgt dann im Fall einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung beim Bezirk Schwaben. Im Fall einer psychischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig. Den Antrag müssen immer die Eltern bzw. die Betreuungsberechtigen stellen. Der Bezirk Schwaben z.B. sendet dann ein entsprechendes Formular zur Beantwortung zu. Neben den Daten erbittet der Bezirk eine formlose Beschreibung, warum das Kind die Schulbegleitung benötige. Gleichzeitig fordert der Bezirk von der Einrichtung eine Stellungnahme ein, wo das Kind bislang betreut wurde. Der Bezirk Schwaben finanziert derzeit 410 Begleiter in der Regelschule und 355 in der Förderschule für körperlich und/oder geistige behinderte Kinder.
Bescheidet der Bezirk bzw. das Jugendamt den Antrag positiv, erhält Huith einen Abdruck dieses Bescheides, wenn sich die Eltern für die Regens-Wagner-Stiftungen als Leistungsanbieter für die Schulbegleitung entschieden haben. Darin hält der sozialpädagogisch-medizinische Dienst des Bezirks auch fest, welche beruflichen Voraussetzungen der Schulbegleiter erfüllen muss und wie viele Stunden für diesen Dienst pro Woche genehmigt werden. Huith weiß dann Bescheid, ob er eine ungelernte Hilfskraft, eine qualifizierte Hilfskraft, ein Kinderpfleger bzw. Heilerziehungspflegehelfer oder einen Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger mit staatlicher Ausbildung finden muss. "Dann fange ich an zu suchen, wer für das betreffende Kind als Schulbegleiter am besten geeignet ist", sagt er.
Ist damit alles soweit geklärt, müssen die Eltern noch zwei Dinge im Blick haben. Zu Schuljahresbeginn müssen sie den gültigen neuen Stundenplan an den Bezirk schicken. "Das ist aber nur ein formaler Aspekt", so Huith. "Wenn es aber in einer Schule z. B. zu sehr zu hapern anfängt, sollte man zuerst an das Kind denken. Es soll nicht unter der Situation leiden. Denn dann verfehlt die Unterstützung ihr Ziel. Und das ist, dass sie für das Kind förderlich sein muss."
Info und Kontakt:
Manuel Huith
Regens Wagner Offene Hilfen
in der Stadt Augsburg und im Regierungsbezirk Schwaben
Karlstr. 2
86150 Augsburg
Telefon : +49 821 50476127
Telefax : +49 821 50476128
manuel.huith@regens-wagner.de
www.regens-wagner.de