Nach der Behandlung konnte er in eine ambulante Behandlung zwar entlassen werden, aber - so die Beurteilung des Facharztes in seinem Arztbrief - es bestünden weiterhin stark depressive Symptome, die eine weitere psychiatrische Behandlung dringend erforderlich machten. Er schreibt weiter, dass bei einem Behandlungsabbruch eine deutliche Verschlechterung bis hin zu einer deutlichen Selbstmordgefahr zu erwarten sei. Dieser Mann wurde nun am vergangenen Montag nach Afghanistan abgeschoben.
Diözesan-Caritasdirektor Domkapitular Dr. Andreas Magg war zutiefst verärgert, als er von den Mitarbeitern des HiFF-Projektes (Hilfsnetzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in der Diözese Augsburg) von der Abschiebung erfuhr. "Was für ein Staat sind wir?", fragt er sich. "Berufen wir uns nicht ständig auf unsere christlich-abendländische Kultur? Wir handeln aber wie jeder andere Staat, dem der Mensch nichts wert ist." So der Diözesan-Caritasdirektor. Dieser Fall des jungen Afghanen belege einmal mehr, dass Abschiebungen dort zur bloßen formal-rechtlichen Symbolhandlung werden und die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die Menschenwürde, unterlaufen werde. "Abschiebungen können nötig und richtig sein, aber sie sollten mit Herz und Verstand erfolgen und auch aufzeigen, dass wir nicht nur ein formaler Rechtsstaat sind, sondern auch den christlich-abendländischen Grundsätzen verpflichtet sind." Und er fügt hinzu: "Jede falsche und unsinnige Abschiebung schadet unserem Ruf in dem Herkunftsland." Diözesan-Caritasdirektor Dr. Magg erinnert zudem an die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz, wonach die deutschen Bischöfe Afghanistan keineswegs als sicheres Herkunftsland betrachten.
Der betroffene Afghane verließ Afghanistan schon als Kleinkind. Sein Vater arbeitete für das amerikanische Rote Kreuz in Pakistan und hatte seine Familie dorthin mitgenommen. Damit begann sein besonderes Schicksal. Nach Afghanistan konnte er nicht zurück, weil er von dort "als pakistanischer Spion" keinen Pass bekam, in Pakistan hatte er keinen offiziellen Aufenthaltsstatus.- und das schon seit seinen Jugendjahren. Er musste auf der Straße Geld verdienen. Als er Terroranschläge in Pakistan miterleben musste, machte er sich auf und davon, bis er in Deutschland ankam. Dort beantragte er Asyl. Die Hoffnung auf ein neues sicheres Leben half ihm, durch den Alltag zu kommen. Das dauerte aber nur solange, bis das Bundesamt für Migration (BAMF) ihm den Ablehnungsbescheid zukommen ließ. Zurück in die Hoffnungslosigkeit, zurück zu dem Ort, an dem er Zeuge wiederholter Anschläge wurde und der junge Mann aus Afghanistan keine Rechte hatte. "Das hielt er nicht aus. All seine Ängste brachen hervor": erzählt Werner Neumann, der Leiter des HiFF-Projektes. "Ohne die notwendige therapeutische und psychiatrische Behandlung hätte er sich vermutlich schlimmes angetan."
"Dieser Afghane war sehr belastet", erzählt Neumann. Er sei auch nach der stationären Behandlung ständig angespannt gewesen. Er hatte Angst, nach draußen zu gehen aus Angst, von der Polizei aufgegriffen zu werden. Immer wieder erlebte er sich aufdrängende Erinnerungen an die Anschläge in Pakistan."Kam starker Wind auf, kamen sofort die Bilder der Verletzten und Leichen, weil der letzte starke Wind, den er erlebt hatte, der starke Luftdruck einer Explosion war, die viele Menschen zerfetzte. Beim Anblick von Blumen musste er immer wieder an die Leiche eines Kindes denken, das eine Blume in der Hand hielt. Nur der Oberkörper des Kindes war noch übrig." Und dennoch habe er sich angestrengt, die Behandlungstermine beim Psychiater und im HiFF Projekt konsequent wahrgenommen und im Bezirkskrankenhaus eine Kunsttherapie begonnen. Neumann fragt sich nun, warum der Staat einerseits so viel Geld dafür ausgebe, dass ein Mensch wieder auf die Beine kommen kann und "dann schmeißt man es mit solch einer unsinnigen und unmenschlichen Abschiebung wieder weg."
Neumann und dem Diözesan-Caritasdirektor stößt auch auf, dass das Hauptsacheverfahren noch gar nicht abgeschlossen war. Neumann gesteht zwar ein, dass im Antrags- und Anhörungsverfahren einiges schief gelaufen ist. "Bei der Anhörung beim Bundesamt berichtete der Betroffene nicht über die traumatisierenden Ereignisse, bei der Angabe des Geburtsdatums verrechnete man sich vom islamischen zu unserem gregorianischen Kalender", so Neumann. Bis der Afghane von Fachleuten erfahren hatte, dass er nicht seinen Herkunftsnamen sondern in Deutschland seinen persönlichen Eigennamen nennen sollte, war die erste Anhörung schon vorbei. "Beim zweiten Mal warf man ihm schon vor, seine Identität vorzutäuschen und lehnte deshalb seinen Antrag als offensichtlich unbegründet ab. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab trotz dem Vorliegen der Arztbriefe einen noch am 23.1.17 von der Rechtsanwältin gestellten Eilantrag zur Aufschiebung der Abschiebung nicht statt. Über das Asylverfahren selbst wurde dort noch nicht entschieden. "